Kompetenzen

Wir sind seit 2001 überwiegend im Zivilrecht tätig.

Seit 2005 sind wir auch Fachanwalt für Familienrecht. Daher verfügen wir im Familienrecht, einem Teilgebiet des Zivilrechts, über besondere Erfahrung und Expertise, insbesondere was das internationale Familienrecht betrifft.

Um dauerhaft unseren hohen Qualitätsanspruch aufrechtzuerhalten, können wir nicht sämtliche Rechtsgebiete abdecken. Im Zweifel helfen wir Ihnen herauszufinden, ob unsere Tätigkeitsschwerpunkte zu Ihrem Anliegen passen. Hierzu teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen in unserem Kontaktformular mit.