Wie hoch sind die Kosten? Diese Frage können wir am Ende des Mandats ohne weiteres beantworten. Werden wir zu Beginn oder im Laufe eines Mandats nach den Kosten gefragt, können wir häufig nicht anders, als zu antworten: „Es kommt darauf an!“
Wir können Ihnen zumindest garantieren, dass wir nie mehr abrechnen, als das Gesetz erlaubt. Jedenfalls ist die anwaltliche Vergütung gesetzlich reglementiert. Rechtsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesem Zusammenhang richten sich die Gebühren insbesondere nach dem Wert, den die betroffene Angelegenheit hat (Gegenstandswert).
Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, sich an das RVG zu halten (vgl. § 49a BRAO). Verstößt ein Rechtsanwalt dagegen, stellt das einen berufsrechtlichen Verstoß dar, der sogar zum Verlust der Berufszulassung führen kann.
Das RVG unterscheidet danach, ob wir Sie beraten, Sie außergerichtlich vertreten oder für Sie vor Gericht auftreten. Weiterhin kann es danach unterscheiden, ob die betroffene Angelegenheit z. B. umfangreich und/oder schwierig ist.
In geeigneten Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherung, die Staatskasse oder sogar die Gegenseite die Kosten. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat bzw. erfolgreich gewesen ist.