Die Rechtsschutzversicherung (RSV) trägt die Kosten, wenn sie Ihnen eine sog. Deckungszusage erteilt hat. Das bedeutet, dass Sie zunächst bei der RSV nachfragen müssen, ob sie der Kostenübernahme zustimmt (Deckungsanfrage).
Die RSV deckt allerdings nicht alle Rechtsbereiche ab. Ausgeschlossen sind insbesondere das Familien- und das Erbrecht. Hier zahlt die RSV allenfalls die gesetzliche Gebühr für eine Erstberatung. Unter Umständen zahlt die RSV nichts, wenn die Beratung in ein Vertretungsmandat übergeht.
Zu beachten ist, dass mit der RSV oftmals eine Selbstbeteiligung vereinbart worden ist. Diese trägt dann der Mandant.
Es ist nicht möglich, erst dann eine Versicherung abzuschließen, wenn die Angelegenheit bereits ihren Anfang genommen hat (Rückwärtsversicherung). Ab Vertragsschluss beträgt die Wartezeit meist drei Monate.
